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  • · Nachricht · Testamentsvollstreckung

    Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckunggegenüber dem Grundbuchamt

    | Das OLG Karlsruhe hat darüber entschieden, wie der Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung gegenüber dem Grundbuchamt zur Löschung des Testamentsvollstreckervermerks erbracht werden kann. |

     

    Das Grundbuchamt hatte in einer Zwischenverfügung die Löschung desTestamentsvollstreckervermerks davon abhängig gemacht, dass ein Erbschein auf Ableben des die Testamentsvollstreckung anordnenden Erblassers vorgelegt wird, der keine Testamentsvollstreckung (mehr) nachweist. Dagegen wandten sich die Beteiligten mit dem Einwand, dass die Unrichtigkeit des Testamentsvollstreckervermerks durch die Vorlage der nachlassgerichtlichen Bescheinigung über die Beendigung der Testamentsvollstreckung nachgewiesen sei und es des geforderten Erbscheins nicht bedürfe.

     

    Das OLG Karlsruhe hat die Zwischenverfügung aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, den Antrag auf Löschung des Testamentsvollstreckervermerks nicht aus den in der Zwischenverfügung angeführten Gründenzurückzuweisen (OLG Karlsruhe 7.9.22, 19 W 64/21 Wx, Abruf-Nr. 231877).