24.03.2021 · Nachricht · Testamentsvollstreckung
Nachweis zur Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks
| Das OLG München war mit der Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks befasst (OLG München 16.7.20, 34 Wx 463/19, Abruf-Nr. 218185 . Die Essenz aus dem Beschluss: Soll der Testamentsvollstreckervermerk nach Abschluss der Testamentsvollstreckung wieder gelöscht werden, ist im Regelfall ein Erbschein, der die Testamentsvollstreckung nicht mehr enthält, oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis beizubringen, das mit einem Vermerk des Nachlassgerichts über die Beendigung der Testamentsvollstreckung versehen ist. |
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