· Fachbeitrag · Testamentsvollstreckung
So gehen Sie als Testamentsvollstrecker mit Immobilien im Nachlass richtig um
von RA und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg
| Zu umfangreichen Nachlässen gehören in aller Regel auch Grundstücke. Dann ist der Testamentsvollstrecker (TV) in besonderer Weise gefordert. Grundkenntnisse im Grundbuch- und Immobiliarsachenrecht sind ein unerlässliches Rüstzeug, wenn man die anstehenden Aufgaben sachgerecht erledigen will. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie diese Anforderungen erfolgreich meistern werden. |
1. Ein „erster Fahrplan“ durch die Grundbuchordnung
Die Eintragung von Grundstücksrechten oder grundstücksgleichen Rechten im Grundbuch setzt grundsätzlich die Bewilligung des von ihr Betroffenen voraus. Hinzu kommen
- die Notwendigkeit eines Antrags (§ 13 GBO), die Voreintragung des Betroffenen (§ 39 GBO, Ausnahme: § 40 GBO),
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