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  • 01.08.1995 · Fachbeitrag ·

    Übertragung eines Zweifamilienhauses auf ein Kind bei gleichzeitiger Übernahme der Verbindlichkeiten und Einräumung..

    | Der drohende Wegfall der Einheitswerte hat bereits zu zahlreichen Übertragungen unter Vorbehalt eines Nießbrauchs oder unter Vorbehalt eines Wohnrechts an einer Wohnung geführt und wird unter diesen Aspekten auch in der nächsten Zeit Beratungsrelevanz haben. Obwohl insbesondere einkommensteuerrechtlich nicht gerade optimal, erfreut sich das vorbehaltene Wohnrecht bei der älteren Generation nach wie vor großer Beliebtheit. Insbesondere die Möglichkeit der dinglichen Absicherung des Wohnrechts im Grundbuch und die damit verbundene Sicherheit für den Wohnrechtsinhaber sind hierfür der maßgebliche Grund. Aus einkommensteuerlicher Sicht haben sich aufgrund einer jüngeren Entscheidung des BFH v. 7.6.94, BStBl II, 927 und dem neuen BMF-Schreiben zu § 10e EStG 31.12.94 BStBl I, 887 (Tz 55). Fragen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage im Rahmen des § 10 e EStG oder zur Ermittlung der Einkünfte aus § 21 EStG ergeben, wenn sich der Übertragende das Wohnrecht an einer Wohnung im Zusammenhang mit der Übertragung eines Zweifamilienhauses vorbehält und die zweite Wohnung eigengenutzt oder vermietet werden soll. Der folgende Sachverhalt soll die mit dem Vorbehalt eines Wohnrechts bei der Übertragung eines Zweifamilienhauses verbundene Problematik verdeutlichen. Schon vorab sei angemerkt, komplizierter geht es eigentlich kaum noch. |