Das sogenannte Leerstands-Modell (auch bekannt als Sylter-Modell) erfreut sich in der Praxis einiger Beliebtheit. Schließlich ließ sich bislang auf diese Weise nicht zu eigenen betrieblichen Zwecken genutzter Grundbesitz im Rahmen eines betrieblichen Vermögens oder einer Kapitalgesellschaft gemäß §§ 13a, b ErbStG steuerbefreit übertragen. Verschiedentlich wurde von positiven verbindlichen Auskünften zu dieser Gestaltung berichtet, doch nun ziehen dunkle Wolken auf. Aus der aktuellen Rechtsprechung des BFH ...
Die Übertragung von Vermögen unter Nießbrauch erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Dabei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, wie die Entscheidung des IV. Senats des BFH vom 8.8.
In den letzten Jahrzehnten wurde in Deutschland erhebliches Immobilienvermögen geschaffen. Sowohl aus steuerlicher als auch strategischer Sicht kann es geboten sein, Ehegatten und Kinder schon zu Lebzeiten an diesen ...
Immer wieder entsteht durch einen Erbfall eine Erbengemeinschaft. Das Problem: Welchem Erben sind welche steuerlichen Begünstigungen zu gewähren – vor allem mit Blick auf eine anstehende Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft? Die steueroptimierte Lösung schafft der Begünstigungstransfer. Denn mit diesem lassen sich steuerliche Begünstigungen auf genau den Erben transferieren, der den Vermögensgegenstand übernommen hat. Wie das funktioniert, zeigt ErbBstg.
Unter dem Begriff „Güterstandsschaukel“ wird eine Gestaltung verstanden, bei der die Ehegatten die Zugewinngemeinschaft durch formwirksamen Ehevertrag bei Fortbestand der Ehe beenden. In diesem Fall kommt es zu ...
Bei vorausschauender Planung ermöglicht die Verschonungsbedarfsprüfung auch für Großerwerbe immer noch eine umfangreiche oder ggf. sogar vollständige Steuerbefreiung. Im ersten Teil dieses Beitrags hatten wir ...
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Der BGH (29.11.23, XII ZB 531/22) hatte jüngst über die Wirksamkeit eines Ehevertrags bei Gütertrennung zu entscheiden. Die Beteiligten stritten hierbei im Rahmen des Scheidungsverbunds in der Folgesache Güterrecht über die Wirksamkeit eines geschlossenen Ehevertrags und insbesondere der vereinbarten Gütertrennung. Im Streitfall hatte nur einer der Ehepartner die deutsche und der andere die libanesische Staatsangehörigkeit. Die Einzelheiten zu diesem „Outbound-Fall“ betrachtet die ErbBstg nachfolgend ...