Das FG Münster (14.11.24, 3 K 2383/23 F, Abruf-Nr. 246036 ; Rev. zugelassen) hat jüngst entschieden, dass die konkrete Verwendung eines Grundstücks am erbschaftsteuerlichen Bewertungsstichtag für die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen maßgeblich ist.
In ErbBstg 12/2024 (Seiten 300 ff.) wurden Steuerrisiken beim Vorbehaltsnießbrauch beleuchtet. Thema war u. a. das aus § 14 Abs. 2 BewG entstehende Risiko bei einem frühzeitigen Tod des Begünstigten.
Hat der Erblasser Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten, erhöht sich der Nachlass um einen Sachleistungsanspruch der Erben gegen das Bestattungsunternehmen.
Durch das JStG 2024 hat das Erbschaftssteuergesetz wesentliche Verbesserungen erfahren. Zum einen wurde die Erbfallkostenpauschale angehoben, zum anderen wurde die Begünstigung nach § 13d ErbStG auf Immobilien in Drittstaaten ausgedehnt. Zugleich sind auch Nachlassverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht anteilig abzugsfähig und die Steuerstundung für Wohnimmobilien wurde erweitert. ErbBstg zeigt, was die Änderungen konkret bedeuten.
Eine Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch zulässig, wenn der Inhaber bereits verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Dies hat das FG Hessen in seinem ...
Mit einem Satz hatte der II. Senat des BFH jüngst in seinem Parkhaus-Urteil vom 28.2.24 (II R 27/21, BFH/NV 24, 995) nicht nur die Erwartungen von Parkhausbetreibern zur Begünstigung der Übertragung ihrer ...
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Der zivilrechtliche Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf den gesetzlichen Erbteil bewirkt nicht, dass seinem Kind, dem Enkel des Erblassers, der Freibetrag zu gewähren ist, der im Falle des Versterbens des Kindes zu gewähren wäre. Das Erbschaftsteuerrecht folgt insoweit nicht der Fiktion des Zivilrechts. Dies ist nach einer Entscheidung des BFH vom 31.7.24 (II R 13/22) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.