Gemäß § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG gilt als Schenkung auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt. Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift, die für Erwerbe nach dem 13.12.11 gilt, sind bis heute nicht vollends geklärt. Jüngst haben das FG Münster (23.5.24, 3 K 2585/21 Erb) und der BFH zu zwei ...
Mit der Einführung der Verschonungsbedarfsprüfung ist der Gesetzgeber der Forderung des BVerfG aus dem Jahr 2014 nachgekommen, eine unverhältnismäßige erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung von ...
Damit die Erbschaftsteuer zu einem plan- und kalkulierbaren Risiko wird, werden häufig Familienstiftungen errichtet. Denn diese haben einen entscheidenden Vorteil: Anstatt das Vermögen auf den zeitlich ungewissen ...
Werden anlässlich der Übertragung eines Gesellschaftsanteils oder eines Betriebes auch im Sonder-BV befindliche Immobilien unentgeltlich übertragen, muss beachtet werden, dass die Grundstücksübertragung aus schenkungsteuerlicher Sicht nur nach §§ 13a ff. ErbStG begünstigt ist, wenn die Schenkung des Grundstücks zeitgleich mit dem Übergang des Gesellschaftsanteils oder des Betriebes erfolgt. Aus einem Urteil des FG München vom 14.6.23 (4 K 1481/22) zu einer missglückten Übertragung eines ruhenden ...
1974: Deutschland wird im Münchner Olympiastadion Fußballweltmeister. In Brighton gewinnt ABBA den Grand Prix Eurovision de la Chanson. In Wolfsburg läuft das erste Exemplar des Golf 1 vom Band. Und auch im ...
Die Einräumung eines Nießbrauchs an einem vermieteten Grundstück des Privatvermögens ist ein beliebtes Gestaltungsinstrument zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge. Als willkommener Nebeneffekt werden häufig ...
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Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
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Die Einräumung von Nutzungsrechten an vermieteten Grundstücken des Privatvermögens ist zum einen ein beliebtes Gestaltungsinstrument zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge. Zum anderen sollen aber regelmäßig auch ertragsteuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden. So sollen insbesondere Vermietungseinkünfte von hoch besteuerten Eigentümern auf niedrig besteuerte Nutzungsberechtigte verlagert werden. Um diese Ziele steuersicher zu erreichen, muss man immer auch das Damoklesschwert des ...