01.07.1996 · Fachbeitrag · Abgabenordnung
Festsetzungsverjährung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer
| Wer sich mit Steuern beschäftigt, hat die Hauptregeln der Festsetzungsverjährung im Griff, auch die Tatbestände, die eine Anlaufhemmung bewirken. Hoffentlich ist ihm auch § 170 Abs. 5 AO bekannt, der ausgesuchte Besonderheiten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer enthält. |
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