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  • 01.10.1998 · Fachbeitrag · Altersvorsorge

    Die Lebensversicherungen im Zivil- und Erbschaftsteuerrecht

    | Die Lebensversicherung ist eine der wichtigsten Formen der Vorsorge für den Todesfall. Sie kann die erforderliche Liquidität auf den nicht berechenbaren Zeitpunkt des Erbfalls verschaffen. Denn nichts bereitet mehr Probleme als mangelnde Liquidität ausgerechnet in einer Situation, in der Erbschaftsteuer, Pflichtteilsansprüche, gerichtliche und notarielle Kosten der Erbauseinandersetzung für die Erteilung des Erbscheins, für Grundstücksumschreibungen im Grundbuch, für die Erfüllung von Vermächtnissen und für alle sonstigen Nachlaßverbindlichkeiten vor der Tür stehen. Fragen der Rentabilität dieser Geldanlage sind in diesem Szenario zweitrangig. Sie gewinnen erst dann wieder eine - zweifellos nicht zu vernachlässigende - Bedeutung, wenn das hinterlassene Vermögen vom Erblasser auch unter dem Gesichtspunkt der Liquidität sorgfältig gesteuert worden ist. |