Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Anfechtung

    Motivirrtum des Erblassers oder krankhafte Wahnidee?

    | Irrtumsbedingte Vorstellungen des Erblassers können ein Motivirrtum i.S. des § 2078 Abs. 2 BGB sein und damit die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung begründen, soweit den Vorstellungen keine krankhaften Wahnideen zu Grunde liegen, derentwegen der Erblasser als testierunfähig anzusehen ist (BayObLG 24.10.01, 1 Z BR 40/01, n.v.). (Abruf-Nr. 021247) |