01.11.2001 · Fachbeitrag · Anfechtung
Umgehung naher Angehöriger
| Zur Frage, ob es sittenwidrig sei, einen Lebenspartners als Erbe einzusetzen, wenn dadurch nahe Angehörige umgangen werden. Es besteht kein Anfechtungsgrund wegen eines Motivirrtums, wenn der Erblasser trotz späterer Kenntnis seines Irrtums seine vom Irrtum beeinflusste testamentarische Verfügung bewusst fortgelten lässt (BayObLG 24.7.01, 1Z BR 20/01, n.v.). (Abruf-Nr. 011303) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig