01.11.2002 · Fachbeitrag · Angehörigen-Mietverhältnis
BFH schränkt Fremdvergleich ein
| Ist ein Mietvertrag unter Angehörigen am Maßstab des Fremdvergleichs zu prüfen, kann für die Auslegung ursprünglich unklarer Vereinbarungen die spätere tatsächliche Übung der Parteien herangezogen werden. Weisen ein mit Fremden geschlossener Mietvertrag und ein Mietvertrag mit Angehörigen nach ihrem Inhalt oder in ihrer Durchführung gleichartige Mängel auf, so verliert das zwischen fremden Dritten übliche Vertragsgebaren für die Indizienwürdigung an Gewicht. Die Mängel des Angehörigenvertrages deuten dann nicht ohne weiteres auf eine private Veranlassung des Leistungsaustauschs hin (BFH 28.6.02, IX R 68/99, BFH/NV 02, 1391). (Abruf-Nr. 021135) |
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