01.09.2001 · Fachbeitrag · Angehörigen-Mietverhältnis
Mietvertrag statt Nießbrauchsrecht
| Gestaltungsmissbrauch liegt vor, wenn der letztlebende Elternteil zu Gunsten des Kindes unentgeltlich auf das den Eltern vorbehaltene unentgeltliche Nießbrauchsrecht verzichtet und statt dessen ein unkündbarer Mietvertrag geschlossen wird, um dem Kind als Eigentümer/Vermieter den steuerlichen Abzug aufgestauter Erhaltungsaufwendungen zu ermöglichen (FG Köln 19.4.00, 1 K 6554/94, Rev. BFH IX R 91/00, EFG 01, 638). (Abruf-Nr. 010901) |
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