01.09.2001 · Fachbeitrag · Angehörigen-Mietverhältnis
Schenkung mit Rückanmietung ist kein Gestaltungsmissbrauch
| Die Übertragung eines Zweifamilienhauses im Wege vorweggenommener Erbfolge gegen Zahlung einer dauernden Last unter gleichzeitiger Rückanmietung der vom Übertragenden bisher bewohnten Wohnung stellt auch dann keinen Gestaltungsmissbrauch dar, wenn der Mietzins wirtschaftlich zu einem wesentlichen Teil aus der dauernden Last entrichtet werden kann (FG Münster 26.10.00, 13 K 5186/94 E, Rev. BFH IX R 12/01, EFG 01, 636). Abruf-Nr. 011021) |
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