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  • 01.11.2000 · Fachbeitrag · Auslandsvermögen

    Transfer geerbten Geldvermögens aus Deutschland nach Österreich?

    | Frage: Ein österreichischer Staatsangehöriger mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich hat österreichische Erben, ebenfalls mit ausschließlichem Wohnsitz in Österreich, eingesetzt. Der Erblasser hat unter anderem bei einer Bank in Deutschland ein umfangreiches Wertpapierdepot unterhalten. Diese Papiere fallen nicht unter deutsches Inlandsvermögen nach § 121 BewG. Die Bank zeigt dennoch beim Tod des Erblassers das Depot dem Erbschaftsteuer-FA nach § 33 ErbStG an. Die Erben benötigen nun für den Transfer des Geldvermögens von Deutschland nach Österreich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wie kann dieses Verfahren abgewickelt werden? |