01.10.2000 · Fachbeitrag · BayObLG
Zum Beweis mangelnder Testierfähigkeit
| Ob jemand bei Testamentserrichtung testierfähig war oder nicht, lässt sich nur mittels eines psychiatrischen Gutachtens entscheiden. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber nur erforderlich, wenn konkrete Anhaltspunkte Anlass geben, an der Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu zweifeln (BayObLG, Beschluss, 19.4.2000, 1 Z BR 159/99, BayObLG Report 2000, 43, Abruf-Nr. 001099). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig