01.09.2000 · Fachbeitrag · BayObLG
Zur Bedeutung der „Katastrophenklausel“
| Wer für den Fall des gleichzeitigen Versterbens der Eheleute von diesen als Alleinerbe eingesetzt wurde („Katastrophenklausel“), ist auch dann als testamentarischer Erbe anzusehen, wenn die Eheleute nicht gleichzeitig versterben (BayObLG 13.4.95, 1Z BR 32/95, BayObLGR 95, 66). |
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