Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2000 · Fachbeitrag · BayObLG

    Zur Bedeutung der „Katastrophenklausel“

    | Wer für den Fall des gleichzeitigen Versterbens der Eheleute von diesen als Alleinerbe eingesetzt wurde („Katastrophenklausel“), ist auch dann als testamentarischer Erbe anzusehen, wenn die Eheleute nicht gleichzeitig versterben (BayObLG 13.4.95, 1Z BR 32/95, BayObLGR 95, 66). |