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  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · Bedarfsbewertung

    Berücksichtigung des Nießbrauchs

    | Das im Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes nach § 145 Abs. 3 S. 3 BewG oder § 146 Abs. 7 BewG angesetzte Nießbrauchsrecht darf bei der Grundstücks-Bedarfsbewertung nicht abgezogen werden, sondern erst bei der ErbSt-Festsetzung. Derartige Gutachten sind zurückzuweisen (FinMin Baden-Württemberg 20.12.00, S 3014/19, DB 01, 17). (Abruf-Nr. 010103) |