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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Betriebsaufspaltung

    Alleinige Geschäftsführungsbefugnis trotz Einstimmigkeitsprinzip

    | Ist im Gesellschaftsvertrag einer GbR die Führung der Geschäfte einem Gesellschafter allein übertragen, dann beherrscht dieser Gesellschafter die GbR i.S. der Grundsätze zur Betriebsaufspaltung, auch wenn nach dem Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterbeschlüsse einstimmig zu fassen sind (BFH 1.7.03, VIII R 24/01, DStR 03, 1431). |