01.04.2003 · Fachbeitrag · Betriebsübertragung
Betriebsübertragung bei Ehescheidung
| Die Übertragung eines Betriebs zwischen Ehegatten auf Grund eines Vermögensauseinandersetzungsvertrages im Zusammenhang mit der Beendigung ihrer Zugewinngemeinschaft ist ein entgeltliches Geschäft (Anschluss an BFH 15.2.77, BStBl II 77, 389); (BFH 31.7.02, X R 48/99, DB 03, 530). (Abruf-Nr. 030430) |
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