01.05.2004 · Fachbeitrag · Betriebsveräußerung
Die Ablösung wiederkehrender Bezüge kann tarifbegünstigt sein
| Die Ablösung wiederkehrender Bezüge aus einer Betriebs- oder Anteilsveräußerung durch eine Einmalzahlung kann als Veräußerungserlös tarifbegünstigt sein. Die Versteuerung einer Einmalzahlung bereits im Jahr der Veräußerung steht dem nicht entgegen, wenn diese Einmalzahlung im Verhältnis zum Ablösebetrag geringfügig ist (BFH 14.1.04, X R 37/02, Abruf-Nr. 040721). |
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