01.04.2002 · Fachbeitrag · Betriebsvermögen
§ 13a ErbStG und die mittelbare Schenkung von GmbH-Anteilen
| War der Erblasser oder Schenker zu mehr als einem Viertel unmittelbar an der inländischen Kapitalgesellschaft beteiligt (§ 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG), wird auch die mittelbare Schenkung von Anteilen an der Kapitalgesellschaft von § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG (Freibetrag und verminderter Wertansatz) erfasst (FG Münster 18.10.01, 3 K 2640/98 rkr., n.v.). (Abruf-Nr. 020345) |
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