01.05.2000 · Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Anteilsbewertung: Auswirkungen der geplanten Unternehmenssteuerreform
| Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform soll bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften das körperschaftsteuerliche Vollanrechnungsverfahren durch das sogenannte Halbeinkünfteverfahren ersetzt werden. Auf der Ebene der Kapitalgesellschaft kommt es zu einem Definitivsteuersatz von 25 Prozent. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie sich diese Umstellung des Körperschaftsteuersystems auf die Ertragswertkomponente bei der Anteilsbewertung nach dem Stuttgarter Verfahren auswirkt. Der folgende Beitrag erläutert die geplanten Änderungen und ihre Konsequenzen in der Praxis. |
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