01.10.2005 | Betriebsvermögen
Freibetrag: Schädliche Weiterveräußerung
Wird ein Betriebsgrundstück im Rahmen einer Betriebsaufspaltung auf eine zu diesem Zweck gegründete Grundstücksgesellschaft übertragen und sodann von dieser an die Betriebsgesellschaft verpachtet, kann darin eine freibetragsschädliche Veräußerung von BV liegen (FG Düsseldorf 23.2.05, 4 K 1218/03 Erb, Rev. eingelegt (BFH II R 20/05), Abruf-Nr. 052378). |
Sachverhalt
Der Kläger erhielt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von seinem Vater dessen KG-Anteile an der X-GmbH & Co. KG. Kurze Zeit später übertrug der Kläger das Firmengrundstück der X-GmbH & Co. KG zu Buchwerten auf die neu gegründete Y-GmbH & Co. KG, dessen Anteilseigner er war. Die Y-GmbH & Co. KG verpachtete das Grundstück sodann an die X-GmbH & Co. KG. Das FA sah in der Übertragung des Grundstücks an die Y-GmbH & Co. KG eine freibetragsschädliche Verfügung i.S. des § 13 Abs. 2a ErbStG a.F.
Entscheidungsgründe
Das FG folgte dem FA. Nach § 13 Abs. 2a S. 4 ErbStG a.F. fällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Gewerbebetriebs veräußert werden. Das FG stellt für die Bestimmung des Nachversteuerungstatbestandes der Veräußerung auf eine formale bürgerlich-rechtliche Betrachtungsweise ab.
Vorliegend wurde das Grundstück in die Y-GmbH & Co. KG eingebracht mit der Maßgabe, dass das Eigentum am Grundstück übergehen sollte. Damit sind auch Nutzen und Lasten an dem Grundstück übergegangen. Der X-GmbH & Co. KG steht das Grundstück ferner auch nicht mehr als Beleihungsobjekt zur Verfügung. Dem gesetzgeberischen Ziel, die Fortführung des Betriebs zu unterstützen, entspricht es nicht, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen nur noch auf der Basis eines schuldrechtlichen Vertrags weiter genutzt werden können.
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