01.09.2004 · Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Kein Freibetrag für einbringungsgeborene GmbH-Anteile
| Durch ihre ertragsteuerliche Steuerverhaftung zum Betriebsvermögen werden im Privatvermögen des Erblassers gehaltene einbringungsgeborene GmbH-Anteile nicht zu freibetragsbegünstigtem Betriebsvermögen i.S. der § 13 Abs. 2a, § 12 Abs. 5 ErbStG 1994 (FG Saarland 12.6.03, 2 K 211/98, Revision eingelegt, Az. BFH II R 37/03, Abruf-Nr. 042159). |
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