01.10.2000 · Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Zur Gewährung der Entlastungen nach § 13a ErbStG
| Frage: Wird der Freibetrag für Betriebsvermögen gemäß § 13a ErbStG auch für einen Erwerb durch eine juristische Person (z.B. durch eine GmbH oder einen Verein) gewährt oder steht er, ähnlich wie die Vergünstigung des § 19a ErbStG nur natürlichen Personen zu? |
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