01.09.2002 · Fachbeitrag · Bewertung
§ 148 Abs. 1 S. 2 BewG verfassungswidrig?
| Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 148 Abs. 1 S. 2 BewG, wonach der Wert eines Erbbaurechts über dessen gesamte Laufzeit gleichbleibend durch Abzug des Kapitalwerts der Erbbauzinsverpflichtung vom Grundstückswert zu ermitteln ist, deshalb noch verfassungsgemäß ist, weil einer im Einzelfall auftretenden Überbewertung im Billigkeitsweg abgeholfen werden kann (BFH Beschluss 22.5.02, II B 173/01, BFH/NV 02, 1076). (Abruf-Nr. 020817) |
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