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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Bewertung

    Kein Einheitswert für flüssige Mittel aus Veräußerungen nach § 6b EStG

    | Der Geldmittel-Zufluss scheitert nicht daran, dass der Erblasser für die veräußerten betrieblichen Wirtschaftsgüter eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet hat. Daher tritt die Bereicherung des Erben nicht erst bei Anschaffung der Ersatzwirtschaftsgüter ein (FG München 1.3.00, 4 K 1952/97, rkr., LEXinform 0554007) |