01.05.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
§ 33 EStG für Aufwendungen bei Zusam-menveranlagung von Erblasser und Erbe?
| Auch bei einer Zusammenveranlagung von Erbe und Erblasser ist für Aufwendungen, die für den Erblasser außergewöhnliche Belastungen dargestellt hätten, jedoch seinem Erben erwachsen sind und von ihm aus dem Nachlaß bestritten werden können, kein Abzugsbetrag nach § 33 EStG zu gewähren. |
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