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  • 01.03.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Ablösung einer Rente durch Wohnungsüberlassung - auf den Mietvertrag kommt es an

    | Die Nachbesserung der Argumente im Klage- und Revisionsverfahren konnte das nicht mehr ausbügeln. Zur Verrechnung mit einer weiterhin bestehenden Rente fehlte schon der Anspruch aus einem Mietverhältnis. Hätte man wenigstens einen Mietvertrag vorlegen können, der den Kriterien eines Fremdvergleichs standhielt! |