01.06.1994 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Achtung Steuerfalle: Schenkung beendet Übergangsregelung für selbstgenutzten Wohnraum - kein Werbungskostenabzug!
| Im übrigen kann hier nur geraten werden, das Objekt vor der Schenkung mit Erhaltungsaufwendungen, die noch als Werbungskosten geltend gemacht werden können, auf Vordermann zu bringen und es erst dann auf ein Kind zu übertragen. |
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