01.02.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Besteuerung des Erbersatzanspruchs des nicht ehelichen Kindes mit dem Nennwert
| Der Erbersatzanspruch eines nicht ehelichen Kindes war zivilrechtlich ein gegen die Erben des Vaters gerichteter Geldanspruch. Der Erbersatzberechtigte gehörte nur zur Erbengemeinschaft, wenn er testamentarisch zum Erben berufen war. Sein Erbersatzanspruch unterlag nicht mit einem entsprechenden Anteil am Steuerwert des Gesamtnachlasses, sondern mit dem Nennwert der Besteuerung. |
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