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  • 01.09.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Darlehen zwischen nahen Angehörigen

    | Darlehen zwischen nahen Angehörigen können zwar auch dann ertragsteuerlich anzuerkennen sein, wenn die Angehörigen wirtschaftlich voneinander unabhängig sind und auf Sicherheiten verzichtet wird. Die Anerkennung steht aber unter dem Vorbehalt des § 42 AO und muss zweifelsfrei gegenüber einer verschleierten Schenkung abgrenzbar sein (BFH 25.1.2000, VIII R 50/97, DStR 2000, 1049). |