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  • 01.03.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Das Mehrkontenmodell erleichtert die Erbauseinandersetzung

    | Beruhigend ist, daß nun höchstrichterlich bestätigt worden ist, daß ein Unternehmer frei darüber entscheiden kann, wie hoch seine Eigenkapitalquote sein soll, und daß er berechtigt ist, abgezogenes Eigenkapital nach seinem Belieben zu verwenden und im Betrieb durch Schulden zu ersetzen. Und obwohl diese Entscheidung unmittelbar nichts mit einer Erbauseinandersetzung zu tun hat, erleichtert sie mittelbar über das sog. Umschuldungs-Realteilungsmodell die steuerneutrale Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Die entscheidende Voraussetzung hierfür ist der Umstand, daß gewerbliche Einkünfte und Überschußeinkünfte unter dem Dach einer Erbengemeinschaft getrennt bleiben. Die “Abfärberegelung” des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG findet keine Anwendung. |