01.05.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Freibeträge bei Nacherbfolgeund getrennten Steuerklassen
| Die Klägerin K. war 1994 Nacherbin zu 1/4 ihres vorverstorbenen Vaters V. und Alleinerbin ihrer Schwester S. - der Vorerbin - geworden. Das zum Nachlaß gehörende eigene Vermögen der S. umfaßte im wesentlichen ca. 270.000 DM Kapitalvermögen. Das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen bestand aus einem 5/8-Miteigentumsanteil des V. an einem Zweifamilienhaus. An diesem Haus war die Klägerin bereits vorher mit 3/40 beteiligt gewesen. Der Einheitswert des Grundstücks betrug 13.300 DM. |
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