01.10.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Gemischte Schenkung und Schuldbeitritt
| Vereinbaren der ein Grundstück Zuwendende und der Bedachte, der eine Grundschuld und die ihr zu Grunde liegende Darlehensverbindlichkeit (kumulativ) übernimmt, dass im Innenverhältnis der Zuwendende weiterhin den Kapitaldienst leisten soll, erbringt der Bedachte gegenüber dem Zuwendenden keine Gegenleistung in Form der Befreiung von einer Darlehensschuld. Es liegt keine gemischte freigebige Zuwendung vor (BFH, Beschluss, II B 88/99, 26.1.2000, BFH/NV 2000, 954, Abruf-Nr. 001093*). |
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