01.08.1995 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Im Übertragsvertrag ausbedungene wiederkehrende Leistungen an familienfremde Dritte keine dauernde Last sondern..
| Natürlich versuchte der jetzige Eigentümer aus der neuen Rechtsprechung das Beste für sich herauszuholen. Zum Unglück geriet er an den X. Senat des BFH und dessen eigenwillige und von den anderen Senaten nicht mit getragene Interpretation der vorweggenommenen Erbfolge bei vorbehaltenen Rechten und Versorgungsleistungen (vgl. hierzu ausführ-lich Spiegelberger in DSWR 1-2/95 Seite 6 ff.). Dies war aber nur teilweise ursächlich für den Mißerfolg der Bemühungen. Der X. Senat des BFH stützt sein Urteil auf drei Säulen: |
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