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  • 01.08.1995 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Keine Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei geerbtem Urheberrecht

    | Nach Auffassung der Finanzverwaltung gilt § 35 EStG nur bei personeller Identität des Stpfl. (Schmidt-Glanegger EStG § 35 Anm. 5 g), d.h. daß die Einkünfte bei dem anfallen müssen, bei dem sie als Erwerb von Todes wegen der ErbSt unterlegen haben. |