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  • 01.10.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Körperschaft des öffentlichen Rechts als Erbin bedeutet Betriebsaufgabe im Erbfall

    | Setzt ein Steuerpflichtiger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Erbin seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ein, so führt das im Zeitpunkt des Todes zu einer Betriebsaufgabe in der Person des Erblassers. |