01.01.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Abgabe der Steuererklärung?
| E. hatte seine Tochter als Alleinerbin und seine Lebensgefährtin als Vermächtnisnehmerin und Ersatzerbin eingesetzt sowie Testamentsvollstreckung angeordnet. Sein Testament wurde am 5. Juli 1991 durch das zuständige AG eröffnet. Nach wiederholten Aufforderungen reichte der Testamentsvollstrecker die Erbschaftssteuererklärung für die Alleinerbin erst am 16. September 1997 beim FA ein. Dieses forderte nun auch die Vermächtnisnehmerin zwei Tage später erstmalig zur Abgabe einer vereinfachten Erbschaftsteuererklärung auf. Diese Erklärung ging am 6. Oktober 1997 - ebenfalls vom Testamentsvollstre-cker erstellt und unterschrieben - beim FA ein. Die Erbschaftsteuer wurde festgesetzt. |
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