01.08.1995 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Pflichtteilsansprüche belasten nur die Privatschatulle
| Pflichtteilsschulden sind Erbfallschulden, weil sie erst mit dem Erbfall entstehen. Hierzu gehören auch Vermächtnis-, Erbersatzverbindlichkeiten, Abfindungen nach § 12 HöfeO und der Wertausgleich bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel. |
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