01.03.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Prozesskosten eines Erbrechtsstreits sind keine Betriebsausgaben
| Prozesskosten, die einem Erben bei der Anfechtung des - andere Personen als Erben bestimmenden - Testaments wegen Testierunfähigkeit des Erblassers entstehen, stellen auch dann keine Betriebsausgaben dar, wenn zum Nachlass ein Gewerbebetrieb gehört (BFH 17.6.99, III R 37/98, FR 99,1117 ). |
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