01.10.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Rückwirkende Erbauseinandersetzung
| Ist eine testamentarische Teilungsanordnung dahingehend zu verstehen, dass der Gewinn des einem der Erben zugeteilten Unternehmens von einem vor der Verteilung liegenden Zeitpunkt an dem Übernehmer zustehen soll, und verhalten sich die Erben dementsprechend, so ist dies auch steuerlich anzuerkennen. Dem steht der Ablauf der Sechs-Monats-Frist der Finanzverwaltung (BMF 11.1.93, BStBl I, 62) nicht entgegen (BFH 4.5.2000, IV R 10/99,BFH/NV 2000, 1039, Abruf-Nr. 000704). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig