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  • 01.10.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Rückwirkende Erbauseinandersetzung

    | Ist eine testamentarische Teilungsanordnung dahingehend zu verstehen, dass der Gewinn des einem der Erben zugeteilten Unternehmens von einem vor der Verteilung liegenden Zeitpunkt an dem Übernehmer zustehen soll, und verhalten sich die Erben dementsprechend, so ist dies auch steuerlich anzuerkennen. Dem steht der Ablauf der Sechs-Monats-Frist der Finanzverwaltung (BMF 11.1.93, BStBl I, 62) nicht entgegen (BFH 4.5.2000, IV R 10/99,BFH/NV 2000, 1039, Abruf-Nr. 000704). |