01.02.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Übertragung eines ertraglosen Grundstücks - Rohbau - gegen Rente
| Die steuerrechtliche Sonderstellung des Vermögensübergabevertrags im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge besteht darin, daß auf die versprochenen wiederkehrenden Leistungen nicht die Regeln über entgeltliche Geschäfte anzuwenden sind. Voraussetzung ist, daß die übertragene Wirtschaftseinheit bereits vor ihrer Übertragung die Existenz des Übergebers wenigstens teilweise gesichert hat und nach ihrer Übertragung seine Versorgung weiterhin wenigstens teilweise sicherstellt. Grundstücke im Zustand der Bebauung, die erst durch Aufwendungen des Erwerbers in einen Zustand versetzt werden, daß damit Erträge erzielt werden können, sind keine existenzsichernden Wirtschaftseinheiten. |
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