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  • 01.03.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Übertragung eines GbR-Anteils trotz anteiliger Schuldübernahme keine gemischte Schenkung

    | Die Übertragung erfolgte unentgeltlich, denn die Leistung des Sohnes war nicht mit einer Gegenleistung der Mutter verknüpft. Eine (teilweise) Entgeltlichkeit der Zuwendung und damit eine gemischte Schenkung ergibt sich auch nicht daraus, daß zum Übertragungszeitpunkt Gesellschaftschulden bestanden. Die (anteilige) Belastung mit den Schulden ist schenkungsteuerrechtlich kein Entgelt für den Eintritt in die Gesamthandsberechtigung am Gesellschaftsvermögen. |