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  • 01.09.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Veräußerung einer durch Erbschaftentstandenen wesentlichen Beteiligung

    | Für den Besteuerungstatbestand des § 17 Abs. 1 EStG ist es unerheblich, ob der Steuerpflichtige die veräußerten Anteilsrechte entgeltlich oder unentgeltlich erworben hat und für welchen Zeitraum ihm die Anteilsrechte steuerlich zuzurechnen waren, sofern er nur zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der Fünf-Jahres-Frist wesentlich beteiligt war. Diese Grundsätze sind auch im Erbfall zu beachten mit der Folge, daß der Berechnung des Veräußerungsgewinns des Erben die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers (hier: Erblassers) zugrunde zu legen sind. |