01.04.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen auch unter Fremden
| Die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist auch unter Nicht-Angehörigen möglich. Ebenso wie der Steuerpflichtige einen fremden Dritten zivilrechtlich wirksam als Erben einsetzen kann, besteht die Möglichkeit, ihm entsprechend Vermögen zu übergeben. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig