01.10.1994 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Verpachtung eines zum Nachlaß gehörenden freiberuflichen Ingenieurbüros keine Betriebsaufgabe
| Besonders elegant ist die Methode der Verpachtung an eine frisch gegründete Ein-Mann-GmbH des qualifizierten Miterben, ohne damit auf eine personelle Verflechtung hinauszulaufen, da dieser zunächst nur mit 1/4 an der Erbengemeinschaft und nach Ankauf des brüderlichen Erbteils mit 1/2 und damit nicht beherrschend beteiligt war. |
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