01.05.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Vorlage: Versorgungsleistungen, die nicht aus den Nettoerträgen zahlbar sind
| Dem GrS ist folgende Frage vorgelegt worden: Sind anlässlich einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbarte abänderbare Versorgungsleistungen dann als dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG) abziehbar, wenn sie nicht aus den laufenden Nettoerträgen des übergebenen Vermögens gezahlt werden können (BFH, Beschluss, 10.11.99, X R 46/97, LEXinform 0553032)? |
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