01.03.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Wiederkehrende Abfindungszahlungen für Erb- und Pflichtteilsverzicht
| Verzichtet ein zur gesetzlichen Erbfolge Berufener auf seinen künftigen Erb- und Pflichtteil und erhält er hierfür statt eines Einmalbetrags der Höhe nach begrenzte wiederkehrende Zahlungen, sind diese nicht als wiederkehrende Leistungen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) steuerbar (BFH 20.10.99, X R 132/95, n.v.). |
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